(eingetragen von kartoffel am 08.02.2007 um 20:14 Uhr)
Also ich hab mich gerade mal schlau gemacht, was die Gründung einer Partei angeht. Näheres hierzu fand ich hier:
http://www.bundeswahlleiter.de/download/partgrund.pdf
Nachdem sich des alles erst sehr gut anhörte kam ich zum Punkt Mitgliederzahl.
Zitat :
„
Hinsichtlich der Mitgliederzahlen einer politischen Vereinigung gemäß § 2 PartG hat das Bundesverfassungsgericht
in seiner Entscheidung (BVerfGE 24, 332) eine im Aufbau befindliche Vereinigung
mit 400 Mitgliedern noch als Partei anerkannt. Der Deutsche Bundestag hat in einer Wahlprüfungsangelegenheit die Parteieigenschaft bei nur 55 Mitgliedern verneint (Beschluss vom 26.02.1970 zur
Drucksache VI/361, StenBer. S. 1657).“
„
Hinsichtlich der Mitgliederzahlen einer politischen Vereinigung gemäß § 2 PartG hat das Bundesverfassungsgericht
in seiner Entscheidung (BVerfGE 24, 332) eine im Aufbau befindliche Vereinigung
mit 400 Mitgliedern noch als Partei anerkannt. Der Deutsche Bundestag hat in einer Wahlprüfungsangelegenheit die Parteieigenschaft bei nur 55 Mitgliedern verneint (Beschluss vom 26.02.1970 zur
Drucksache VI/361, StenBer. S. 1657).“
400 Mitglieder können wir wohl knicken, ausser wir reiten auf irgendeiner populären Welle wie Datenschutz mit und holen uns so im Internet Mitglieder, halt ich aber trotzdem für wenig realistisch.
Daher würde ich das eher mal abhaken.
Bleibt der Verein. Ich werd emich schlau machen und brerichten. (2 Kommentare vorhanden)




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