(eingetragen von uber am 21.09.2006 um 17:57 Uhr)
Sinnlos! Sinnlos! Sinnlos! Wer lässt solche Gesetze durch?
Im Gesetz zur Deutschen Nationalbibliothek vom 22. Juni 2006 steht, dass vom 29. Juni an auch Internet-Publikationen gespeichert werden. Jede einzelne deutsche Webseite. Auch Homepages von Privatleuten.
Der Grund dafür?
Der Vorschlag geht zurück auf die Generalkonferenz der Unesco im Jahr 2001, die eine Resolution zur Bewahrung des digitalen Erbes annahm.
digitales Erbe? so ein quatsch IMHO. Wen interessiert es in 20 Jahren was 2006 alles im Netz stand? Vorallem bei ca. 10 Millionen .de Domains? Und wer hat die Server um das alles zu speichern?(also nicht nur den Reintext sondern auch Bilder, Videos, Flash-kram und so weiter?
Aber die Frankfurter Nationalbibliothek ist ja schlau. Sie will die Suche in drei Teile gliedern. Erst werden Publikationen archiviert z.B. Online-Ableger von Zeitungen.
Danach wollen sie webspezifische Veröffentlichungen wie Forenbeiträge und Weblogs (also auch knoob.de) dazunehmen.
Und zum krönenden Abschluss das gesamte deutsche Netz. Inklusive jener Homepages, die nicht unbedingt für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Denn: Die Seite mit privaten Urlaubsfotos etwa, die man nur seinen besten Freunden zeigen will, muss laut Gesetz ebenfalls archiviert werden.
Aber wir können ja alle Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek verstehen wenn er sagt:"Nicht nur Online-Medien sind Veröffentlichungen. Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht. Sie gehört genauso wie Weblogs und Foren zum kulturellen und geistigen Schaffen unserer Gesellschaft. Eine Pflichtablieferungsverordnung wird den Sammelauftrag noch einmal konkretisieren."
Die Internetgemeinde soll beim Aufbau der digitalen Bibliothek mithelfen.Denn ab sofort - und auch dafür gibt es einen Passus im Gesetz - haben Autoren und Betreiber deutschsprachiger Internetseiten die Pflicht, ihre Werke „in einfacher Ausfertigung abzuliefern“, und das auch noch „vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbaren Zustand“. Um die Forderung zu unterstreichen, droht das Gesetz unter dem Paragrafen 19 gleich ein Bußgeld von bis zu 10000 Euro an. Allerdings steht da kein Wort darüber, wie man das macht: so eine Internetseite bei der Deutschen Nationalbibliothek abliefern.
Naja am besten lest ihr selber die jeweiligen Artikel hier und hier durch.
Und so ganz nebenbei... kennt ihr die "WaybackMachine", die eigentlich das gleiche macht, was in Deutschland per Gesetz bestimmt wurde?
Schaut mal vorbei auf http://www.archive.org
Ist google.de nicht auch eine deutschsprachige Webpage? muss sie also auch alles abliefern? Und die Wiki, und und und...
Schätzungen für die größe der Bibliotheksserver dürfen abgegeben werden.
Ich bin mit einem Exbibyte dabei

zur Vereinfachung wird die Größe in dieser Form angegeben
-> a^{{{[(b^c)^d]^e}^f}....^z}
a;b;c...;z € N
Kann man daraus ne Reihe basteln? Wie hieße die dann?
hey, bin durch zufall auf etwas gekommen das evtl honks problem löst: <link>
m^n = m*...*m (n-mal)
=> m^^n = m^m^...^m (n-mal)
=> m^^^n = m^^m^^...^^m (n-mal)
Bei dem Wort könnte man sich auch andere Dinge vorstellen.

Man gibt euch Scheiß und ihr baut es auch noch aus
^^Der BWINF möge kommen... moment.. da isses andersrum.

ähem...privatsphäre?...gläserner Bürger?....SINN???...und v.a.: wer wird sich den kaq jemals angucken? außer vlt dem BND? =:-(
Als würd's der BND nicht schon jetzt tun.. aber der BND stinkt ja eh. *provoke* ^^
Eh, netter blog, macht sich gut in der arbet ;)



Gna.. wasn Quatsch und Myll.... Deutschland stinkt (genauso wie Deutsch)! *anmerk* Zumindest in diesem Bereich...
Joa die waybackmachine von archive.org ist dahingegen ab und zu relativ praktisch! :>